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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Böser Glaube | Bürgschaft | Bankauskunft | Berufung | Besitz | Bonität BürgschaftBürgschaft ist die Verpflichtung einer Person (Bürge) gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen. Mit der Bürgschaft erhält der Gläubiger neben dem Anspruch gegen den Schuldner die Möglichkeit, auf das Vermögen des Bürgen zuzugreifen. Die Bürgschaft wird häufig zur Absicherung von Krediten verlangt, dient aber auch der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Begründet wird die Bürgschaft durch einezwingend schriftliche Erklärung zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger (Bürgschaftsvertrag). Eine Verpflichtung nur gegenüber dem Schuldner, für dessen Verbindlichkeit einzustehen, ist keine Bürgschaft. zurück |