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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Eidesstattliche Versicherung | Eigentum | Erfüllung EigentumDas Grundgesetz schützt das Recht des Eigentümers, über eine Sache (fast) nach Belieben zu verfügen und andere vor jeglichen Einwirkungen auszuschließen. Der Eigentümer hat dieses umfassende Recht, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Anders der Besitz: Eigentümer ist, wem die Sache rechtlich gehört, Besitzer, wer sie tatsächlich innehat (z.B. auch der Dieb). zurück |