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GlossarDas Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie hier sicher fündig. A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | Z Tilgung | Titel | Tod des Gläubigers | Tod des Schuldners TilgungVertraglich vereinbarte Ab- bzw. Rückzahlung einer Schuld. Als Tilgungsformen lassen sich eine einmalige, ratenweise und unregelmäßige Rückzahlung unterscheiden. Während bei einem Darlehen eine ratenweise Rückzahlung häufig in der Form einer Annuität (gleich bleibende Summe aus Zins und Tilgung) vereinbart wird, finden sich bei festverzinslichen Wertpapieren häufig Formen der Auslosung von Einzelstücken, Serien oder Gruppen, die über den Markt aus einem Tilgungsfonds vom Unternehmen zurückgekauft werden. Die Durchführung der Tilgung wird als Tilgungsdienst, die vorherige vertragliche Regelung als Tilgungsplan bezeichnet. zurück |