Glossar
Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht
von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist
Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie
hier sicher fündig.
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
Z
Verbraucher |
Verfahren |
Vergleich |
Verheiratete Schuldner |
Verjährung |
Verzug |
Verzugszinsen |
Vollmacht |
Vollstreckungsbescheid |
Vollstreckungstitel
Verzug
Verzug bedeutet die schuldhafte Nichtleistung trotz Fälligkeit. Außerdem
muss der Schuldner oft noch gemahnt werden. Für Geldforderungen tritt Verzug
automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist ein.
Wer in Verzug ist, muss dem anderen den Verzugsschaden ersetzen. Bei Geldforderungen
sind dies in jedem Falle die Verzugszinsen.
zurück