Glossar
Das Wörterbuch von Inkassobuero.de ermöglicht Ihnen eine Übersicht
von Abtretung über Liquidität bis hin zu Zwangsvollstreckung. Ist
Ihnen das ein oder andere Wort mal kein Begriff, werden Sie
hier sicher fündig.
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Verfahren |
Vergleich |
Verheiratete Schuldner |
Verjährung |
Verzug |
Verzugszinsen |
Vollmacht |
Vollstreckungsbescheid |
Vollstreckungstitel
Verzugszinsen
Wenn sich der Schuldner mit seiner Leistung in Verzug befindet, muss er dem Gläubiger
dessen Schaden ersetzen. Für rückständige Geldforderungen ist nach
BGB ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (von der
Bundesbank festgesetzt, z. Z. 1,17 Prozent. Wird immer am 01.01. und 01.07. eines
Jahres neu festgesetzt) vorgesehen Wenn er nachgewiesen wird, kann auch ein höherer
Verzugsschaden geltend gemacht werden.
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